Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 216 bestätigte Coronafälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 09.04.2020, 12:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 2 Coronainfektions-Fälle im Vergleich zum Vortag. 84 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.
Bei den nunmehr 128 aktuell in Behandlung befindlichen COVID-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein (z. B. häusliche Quarantäne und medizinische Versorgung). Aktuell befinden sich 159 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 453 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.
Aktuell sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 47 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 11 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 47 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 216 bestätigten BGL-Coronafälle.
Beim Bürgertelefon gingen in den vergangenen Tagen vermehrt Anfragen ein, ob es bei Verdienstausfällen aufgrund eines Tätigkeitsverbots eine Entschädigung gibt. Dazu die Regierung von Oberbayern:
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, kann eine Entschädigung beantragen.
Nähere Informationen dazu sind unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html abrufbar.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |