Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 214 bestätigte Coronafälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 08.04.2020, 12:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 28 Coronainfektions-Fälle im Vergleich zum Vortag. 76 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.
Bei den nunmehr 134 aktuell in Behandlung befindlichen COVID-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein (z. B. häusliche Quarantäne und medizinische Versorgung). Aktuell befinden sich 157 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 435 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.
Aktuell sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 38 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 10 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 38 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 214 bestätigten BGL-Coronafälle.
Wie bereits am letzten Wochenende werden auch am kommenden Osterwochenende nach einer Empfehlung an die Ordnungsämter der Gemeinden die öffentlichen Ausflugs- und Wanderparkplätze im Landkreis Berchtesgadener Land gesperrt bleiben. Dieser Hinweis wird auch an die Landratsämter in der Region 18 zur Weitergabe an die Gemeinden und die Bevölkerung in den Landkreisen Traunstein, Altötting, Mühldorf und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim weitergegeben.
Sport und Bewegung an der frischen Luft sollten nur in unmittelbarer Umgebung vom Zuhause ausgeübt werden. Sinn der Ausgangsbeschränkungen nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern ist, soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Mindestmaß zu beschränken, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
== Abstriche an der „Teststraße“ nur nach vorheriger ärztlicher Anordnung
möglich ==
Aufgrund vermehrter Anfragen beim Bürgertelefon wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abstriche an der Teststraße in Bad Reichenhall nur von engen Kontaktpersonen bestätigter Coronapatienten, die vom Gesundheitsamt im Rahmen der Infektionsschutzermittlungen einbestellt werden, genommen werden. Spontanabstriche ohne ärztliche Anordnung sind nicht möglich.
Für weitere Kontaktpersonen nehmen auch einige Haus- und Kinderärzte im Landkreis in ihren jeweiligen Arztpraxen Abstriche vor.
Der Kassenärztliche Fahrdienst führt nur bei schwerer erkrankten bzw. bettlägerigen Patienten zu Hause Abstriche durch. Die Anforderung dafür erfolgt über den jeweiligen Hausarzt.
Für den schnellen und unbürokratischen digitalen Kontakt mit der Verwaltung bietet der Freistaat Bayern für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter www.freistaat.bayern ein sicheres Kontaktformular („Universalantrag“) an.
Das Kontaktformular stellt eine sichere und – je nach Art der Anmeldung im BayernPortal – sogar eine schriftformersetzende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar, mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt zu treten – quasi mit digitaler Unterschrift.
Nachbarschaftshilfen, Vereine und Gruppierungen verschiedenster Art bieten Hilfen vor allem für ältere Menschen und sogenannte Risikogruppen an, die unter Beachtung der derzeit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unterstützen. Die Freiwilligenagentur Berchtesgadener Land hat diese Hilfsangebote im Landkreis unter https://www.lra-bgl.de/lw/jugend-familie-soziales/buergerschaftliches-engagementehrenamt/freiwilligenagentur/hilfsangebote-im-landkreis/ zusammengefasst. Neue Initiativen oder Initiativen, die in dieser Zusammenstellung noch nicht berücksichtigt wurden, können dies der Freiwilligenagentur Berchtesgadener Land unter Telefon 0049 8651 773-431 oder E-Mail andrea.krammer@lra-bgl.de melden
Im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Thematik, informiert die Kreisbrandinspektion über die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Berchtesgadener Land. An mehrere Feuerwehren sind bereits Anfragen von verschiedensten Organisationen zur Unterstützung bei Hilfsdiensten (z. B. für Einkaufstätigkeit für unsere ältere Bevölkerung) herangetragen worden.
Den Freiwilligen Feuerwehren wird empfohlen, sämtliche freiwilligen Leistungen einzustellen. Dies dient der Kompensation möglicher Krankheitsausfälle in eigenen Reihen. Grundsätzlich sind die Freiwilligen Feuerwehren an einen gesetzlichen Auftrag gebunden. Um ältere Bürger und Bürgerinnen mit z.B. Einkäufen und verschiedener notwendiger Besorgungen zu unterstützen, bilden immer mehr Menschen und insbesondere Vereine im Landkreis Berchtesgadener Land Hilfe an. Dieses soziale Engagement ist bemerkenswert und sehr positiv. Es wird um Verständnis gebeten, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren Feuerwehrdienstleistenden nicht daran beteiligen sollten. Die Freiwilligen Feuerwehren müssen neben dem Brandschutz, der technischen Hilfeleistung auch im Katastrophenfall einsatzbereit zur Verfügung stehen. Damit dies rund um die Uhr weiterhin ehrenamtlich ohne große Einschränkungen gewährleistet werden kann, sollten keine freiwilligen Leistungen und Hilfsdienste an Bürgern/innen von den Feuerwehren übernommen werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt leisten die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren im Berchtesgadener Land bereits Führungsunterstützung in der Örtlichen Einsatzleitung im Landratsamt Berchtesgadener Land. Darüber hinaus werden durch die Feuerwehren logistische Aufgaben bei der Zustellung dringend benötigter Verbrauchsgüter nach Vorgaben der Örtlichen Einsatzleitung durchgeführt.
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