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Aktuell insgesamt 155 bestätigte Coronavirus-Infektionsfälle im Landkreis

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 155 bestätigte Coronafälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 04.04.2020, 12:00 Uhr), das sind 15 Coronainfektions-Fälle mehr als am Vortag. Seit Donnerstag sind keine weiteren Corona-Patienten im Landkreis verstorben. 38 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.

Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.

Bei den nunmehr 113 aktuell in Behandlung befindlichen Covid-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein (z. B. häusliche Quarantäne und medizinische Versorgung). Aktuell befinden sich 172 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 354 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.

Aktuell sind in den 3 Kreiskliniken im Berchtesgadener Land (Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Freilassing) insgesamt 33 Covid19-Patienten in stationärer Behandlung, 6 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 33 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 155 bestätigten BGL-Coronafälle.

Schutz in Bayerns Pflegeheimen vor Corona-Pandemie wird weiter verstärkt


Da für ältere und pflegebedürftige Menschen eine besonders hohe Gefahr besteht an COVID-19 mit schwerem Verlauf zu erkranken, gilt ab Samstag, den 4. April ein Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen in Bayern. Hierzu hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit sollen weitere Ansteckungen möglichst verhindert werden. Eine Ausnahme gilt für Pflegeeinrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind unter https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/ abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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