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Aktuell insgesamt 130 bestätigte Coronavirus-Infektionsfälle im Landkreis

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 130 bestätigte Coronafälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 02.04.2020, 12:00 Uhr), das sind 22 Coronainfektions-Fälle mehr als am Vortag. 1 männlicher Covid19-Patient (82 Jahre) aus dem Landkreis ist heute verstorben. 30 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.

Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.

Bei den nunmehr 100 aktuell in Behandlung befindlichen Covid-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein (z. B. häusliche Quarantäne und medizinische Versorgung) ein. Aktuell befinden sich 159 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 324 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.

Aktuell sind in den 3 Kreiskliniken im Berchtesgadener Land (Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Freilassing) insgesamt 15 Covid19-Patienten in stationärer Behandlung, 5 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 15 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 130 bestätigten BGL-Coronafälle.

Regeln für sogenannte Mitnahmebetriebe


Im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende und die Osterferien wird darauf hingewiesen, dass das Abgeben von Speisen und Getränken von Gastronomiebetrieben nach der Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen vom 31.03.2020 nur in sehr eingeschränktem Umfang, d. h. nur zum Abholen und Mitnehmen, zulässig ist.

Der Betreiber der Gastwirtschaft hat dafür zu sorgen, dass der Verzehr der zum Mitnehmen gekauften Speisen und Getränke in der Gastwirtschaft und rund um die Gastwirtschaft (Privatgrund der Gastwirtschaft) nicht erlaubt ist. Der Gastwirt ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Verzehr auf seinem Grundstück unterbleibt.

Genauso hat der Gastwirt dafür zu sorgen, dass sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich (außerhalb der Gastwirtschaft) aufhalten. Ein „Niederlassen“ zum Verzehr von den (gekauften) Speisen und Getränken auch außerhalb des Privatgrunds rund um die Gaststätte ist nach wie vor untersagt.

Wander- und Ausflugsparkplätze im Landkreis bis auf Weiteres gesperrt


Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die privaten und öffentlichen Wander- und Ausflugsparkplätze im Landkreis Berchtesgadener Land gesperrt sind, um Ausflugsverkehr zu vermeiden und Infektionsgefahren vorzubeugen. Die Polizei wird entsprechende Kontrollen durchführen.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sollten nur in unmittelbarer Umgebung vom Zuhause ausgeübt werden. Sinn der Ausgangsbeschränkungen nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern ist, soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Mindestmaß zu beschränken, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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