Das Wasserwerk informiert, dass es auch während der Geschäftsschließungen notwendig ist, den Wasserverbrauch aufrecht zu erhalten um eine Verkeimung der Leitungen durch abgestandenes Wasser zu vermeiden.
Das Wasserwerk der Stadt Laufen gibt bekannt, dass sämtliche Trinkwasserinstallationen, die derzeit wenig bzw. nicht benützt werden (Gaststätten, Hotels, Geschäfte, Ferienwohnungen, etc.), in ihrem bestimmungsmäßigen Betrieb gehalten werden müssen. Das heißt, die Entnahmestellen müssen so betrieben werden, wie es im Normalbetrieb der Fall wäre. Sollte das nicht erfolgen, so besteht die Gefahr der Verkeimung der Hausinstallation und in Folge die Verkeimung der öffentlichen Trinkwasserleitungen. Wir bitten, dies verlässlich umzusetzen und die Spülvorgänge zu dokumentieren. Für Rückfragen steht der Städtische Wassermeister Thomas Streitwieser (Mobil: 0151/41463673) zur Verfügung.
Folgender Aufruf mit der Bitte um Bekanntmachung hat uns ereilt:
Liebe Freunde, Bekannte, Mitmenschen ... in und um Laufen mein Name ist Maren Beyhl und ich habe bisher kaum Kettenbriefe oder Rundmails verteilt ... heute schreibe ich selber einen solchen Brief an Euch und möchte Euch zu einer gemeinsamen Aktion anstiften: Ich möchte gerne die Aktion "Laufen näht Mundschutz gegen Corona" ins Leben rufen. Ich bin im Internet auf mehrere Artikel gestoßen, in denen das Nähen von Behelfsmundschutz angeregt wird (siehe links weiter unten). Sie sind nicht zu verwechseln mit medizinischem Material, dass natürlich absolut steril und dicht sein muss, beispielsweise für Operationen und dergleichen. Aber in der aktuellen Corona-Pandemie werden auch Mitarbeiter in Arztpraxen, in Altenheimen oder sonstigen Therapieeinrichtungen mit einfachen Mund-Nasen-Masken ausgestattet. Bei unseren österreichischen Nachbarn wird bereits ein einfacher Mundschutz bereits beim Einkaufen vorgegeben. Aber diese Masken sind nicht in ausreichender Menge vorhanden. Die üblichen Lieferwege von medizinischer Schutzausrüstung brechen zur Zeit weg.
Jede Einzelne und jeder Einzelne von uns kann mit einer solchen Maske eine Weiterverbreitung des Virus eindämmen, denn wir wissen ja nicht, ob wir vielleicht schon ungewollt (und symptomfrei) das Virus verbreiten. Im Kontakt mit anderen Menschen sollte also Jede und Jeder von uns einen einfachen Mundschutz tragen! Es wäre aber nicht sinnvoll, wenn Privatpersonen solche Masken irgendwo kaufen, weil wir den Markt damit noch unnötig anheizen! Ich habe ich mit Dr. Werner von der Hausarztpraxis Vizkeleti & Werner in Laufen gesprochen, ob Bedarf und Interesse an selbst genähten Masken besteht. Dr. Werner unterstütz diese Idee! Es ist auch geplant, dass demnächst Patienten mit einer Maske ausgestattet werden, wenn sie die Praxis betreten. Dazu ist eine entsprechende Menge nötig. Darüber hinaus empfiehlt Dr. Werner solche Masken durchaus auch für alle Privatpersonen ...
Und diese Masken können wir nähen! (Anleitung siehe links weiter unten – es braucht nur etwas Baumwollstoff und eine Nähmaschine).
Die beiden Kirchengemeinden (Sammelstellen und Information) und die Stadt Laufen (Information) unterstützen diese Aktion ebenfalls.
Bitte verteilt diesen Aufruf fleißig weiter (sie darf sich gerne schneller verbreiten als das Coronavirus) und wenn jeder ein paar Masken nähen kann, das wäre wirklich super! Für sich selber ... für Angehörige ... zum Abgeben über die folgenden Sammelstellen:
Sammelstellen für fertige Masken:
- Praxis Vizkeleti & Werner, Tittmoninger Str. 43
- evangelisches Gemeindehaus, Pfarrer-Suchner-Weg 17
- Stiftskirche Laufen (im Eingangsbereich)
- Pfarrkirche St. Oswald, Leobendorf (im Eingangsbereich)
hier die Anleitung:
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/0115_1/pressereferat/Mund-Nasen-Schutz__Naehanleitung_2020_Feuerwehr_Essen.pdf
Vielen Dank an Alle, die mitmachen!
Herzlichst Maren Beyhl
Mundschutz-Laufen@gmx.de
Folgender Elternbrief wird diese Woche versandt:
Liebe Eltern, auf Grund der Corona-Pandemie und den damit von der Bayerischen Staatsregierung ausgesprochenen Allgemeinverfügungen in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote ist das Haus für Kinder seit Montag, 16.03.2020 zunächst bis 19.04.2020 geschlossen (Betretungsverbot). Eine Betreuung findet derzeit lediglich für Kinder statt, deren Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen tätig sind.
Bis heute liegt uns weder von übergeordneten Behörden noch von Bund, Land, Spitzenverbänden, etc. eine einheitliche abgesprochene Vorgehensweise bzw. einheitliche Linie in Bezug auf die Vorgehensweise zu den Elternbeiträgen vor. Ein einheitliches Vorgehen gibt es daher leider auch nicht bei/mit anderen Kindertageseinrichtungen und Kommunen; vielmehr sind alle Vorgehensweisen (von vollständiger Erhebung bis Verzicht) vorhanden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats und eventuell noch erfolgender Anordnungen/Regelungen übergeordneter Stellen wird daher für das Haus für Kinder folgende Vorgehensweise getroffen:
1. Die Gebühren für den Monat März 2020 wurden bereits Anfang März 2020 erhoben; die Tatsache, dass das Haus für Kinder seit 16.03.2020 geschlossen hat, löst keine Rückzahlungsverpflichtung der Stadt Laufen an die Sorgeberechtigten aus.
2. Für den Zeitraum, an dem auf Grund der Corona-Pandemie und den damit von der Bayerischen Staatsregierung ausgesprochenen Allgemeinverfügungen in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote die Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen geschlossen haben, wird auf die Erhebung der Gebühren, Tee- und Spielgelder ab 01.04.2020 verzichtet.
3. Für Kinder, die sich in der Notbetreuung befinden, werden die Kinderbetreuungsgebühren, das Tee- und Spielgeld auch weiterhin gemäß der aktuell gültigen Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung erhoben und eingezogen.
4. Das Essensgeld wird stets nach tatsächlicher Inanspruchnahme gemäß der aktuell gültigen Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung abgerechnet.
5.
a. Sofern der Tag der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen vor dem 15ten eines Monats fällt, werden die Gebühren, das Tee- und Spielgeld für den vollen Monat erhoben.
b. Sofern der Tag der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Laufen nach dem 15ten eines Monats fällt, werden die Gebühren, das Tee- und Spielgeld zum ersten des folgenden Monats erhoben.
Sofern Sie Förderungen/Zuschüsse zu den Kinderbetreuungsgebühren erhalten, sind Sie verpflichtet, die Aussetzung der Erhebung der Kinderbetreuungsgebühren unverzüglich an die entsprechenden Stellen zu melden! Die Stadt Laufen versucht mit dieser Regelung, die derzeit sehr schwierige und emotionale Zeit insbesondere bei Familien mit Kindern etwas zu entspannen. Im Namen des Stadtrats und auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten alles Gute – bleiben Sie gesund.
Ihr
Hans Feil
1. Bürgermeister
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