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Hinweise der Stadt Laufen an die Bevölkerung

Die Grenzkontrollen auf der Länderbrücke funktionieren allgemein gut. Für die Briefwahl sind die Aushänge am Rathaus zu beachten.

Allgemeine Hinweise


1. Die Stadt Laufen agiert und reagiert nach bestem Wissen und Gewissen und versucht alle Bürgerinnen und Bürger an Hand aller möglichen Maßnahmen bestmöglich zu schützen und zu informieren.

2. Die Stadt Laufen muss sich unter den gegebenen Umständen auf bestimmte Arbeiten und Tätigkeiten konzentrieren. Es wird versucht so gut wie möglich den allgemein üblichen Betrieb normal aufrecht zu erhalten. Sollte es gegebenenfalls zu Einschränkungen, zeitlichen Verzögerungen, usw. kommen bitten wir um Verständnis.

3. Weitere Informationen, Hinweise, neuen Erkenntnisse, etc. zum Thema wird die Stadt jeweils so zeitnah wie möglich öffentlich bekannt geben.

Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot


Aktuelle Informationen und die Ausgangsbeschränkung im Wortlaut sind im Internetangebot der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de zu finden. Welche Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet haben? In der so genannten „Positivliste“ wird nur auf bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient nur als ergänzende Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügungen und kann unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_20_positivliste_aktualisiert.pdf abgerufen werden.

Informationen über Verdachtsfälle bzw. positiv bestätigte Fälle


Die Stadt Laufen als Kommune erhält selbst keine regelmäßigen Informationen über Verdachtsfälle und bestätigte Fälle. Diese Informationen liegen beim Staatlichen Gesundheitsamt, worauf die Stadt Laufen keinen Zugriff hat. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der allgemeinen Presse.

Grenzschließungen/Grenzöffnungen


Die derzeit gültigen Grenzschließungen/Grenzöffnungen zwischen Laufen und Oberndorf haben sich bisher bewährt; laut uns vorliegenden Rückmeldungen der Bundespolizei und der Polizeiinspektion Laufen läuft es in der Praxis ganz gut. Die Stadt Laufen weist aber erneut darauf hin, dass ein Grenzübertritt ausschließlich für Pendler und den Warenverkehr möglich ist.

Kinderbetreuung – Notbetreuung


Änderung der Allgemeinverfügung für die Notbetreuung:
Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.

Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen. Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

In den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur gilt weiter die bestehende Rechtslage: Es kommt auf beide Elternteile an, bzw. bei Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende.

Die Informationen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wurden entsprechend angepasst. Es stehen eine neue Version der Elterninformation und des Formulars für die Berechtigung zur Notbetreuung zur Verfügung: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200321_informationsblatt_fur_eltern_aktualisiert_clean.pdf.

Kommunalwahl 2020 - Stichwahl


Zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rahmen der Stichwahl „Landrat“ bitten wir die Regelungen am Rathaus zu beachten.

Persönliche Worte des Bürgermeisters


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die ganze Welt befindet sich derzeit in einer für uns alle sehr schwierigen und emotionalen Zeit. Die Krise macht auch vor Laufen und Oberndorf nicht halt. Das Einzige was uns nunmehr wirklich helfen kann, ist Zusammenhalt und Vernunft. Vorwürfe, Schuldzuweisungen und ähnliches sind fehl am Platz – vielmehr sind jetzt Werte wie gemeinsam, miteinander, solidarisch, etc. gefragt. Jeder einzelne von uns kann sehr viel durch sein persönliches Verhalten dazu beitragen, dass die Pandemie bei uns keine derart grausamen Auswüchse wie sie momentan in Italien vorherrschen, annimmt.

Mehr denn je kommt es in der jetzigen Phase unseres Lebens darauf an, dass wir all unser tägliches Handeln und Tun ausschließlich an der Bekämpfung des Coronavirus ausrichten.

In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie daher, insbesondere die von der Bundesregierung bzw. der Landesregierung ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen und das Kontaktverbot ohne Wenn und Aber zu beachten.

An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei allen Menschen bedanken, die an der Aufrechterhaltung unseres Systems mitwirken – egal ob im Gesundheits- und Betreuungswesen, im Rahmen der Ver- und Entsorgung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeiten – Sie alle leisten herausragendes und dafür ein aufrichtiges „Vergelt ́s Gott“.

Wir werden Sie weiterhin regelmäßig nach Bedarf informieren und bis dahin verbleibe ich mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Liebsten – bleiben Sie gesund.

Ihr Bürgermeister
Hans Feil

red/Pressemitteilung Stadt Laufen

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