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Kommunalwahlen 2020: 85.868 Wahlberechtigte und mehr als 1.200 Wahlhelfer

Bei der Landrats- und Kreistagswahl am 15.03.2020 werden im Berchtesgadener Land voraussichtlich 85.868 Bürger wahlberechtigt sein. Die Gemeinden können dies nur bewältigen, weil Sie auf 1.229 ehrenamtliche Helfer zurückgreifen können. Und diese müssen sich natürlich auch um die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen kümmern. Nur in Bayerisch Gmain wird am 15.03.2020 kein Bürgermeister gewählt, weil dieser außertourlich bereits im vergangenen Jahr neu gewählt wurde.

106.800 Einwohner hat der Landkreis Berchtesgadener Land aktuell. Davon werden am 15.03.2020 voraussichtlich 85.868 den neuen Landrat und die 60 Kreisräte wählen dürfen. Damit werden 80,4% der Bevölkerung wahlberechtigt sein. Nicht wählen darf, wer am 15. März 2020 noch jünger als 18 ist. Auch Personen, die später als am 15.01.2020 in den Landkreis gezogen sind, dürfen nicht wählen, es sei denn, sie sind innerhalb eines Jahres wieder in den Landkreis zurückgekehrt. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von Personen, die sich nicht rechtzeitig mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Landkreis Berchtesgadener Land aufgehalten haben. Bei den letzten allgemeinen Kommunalwahlen im März 2014 hatte der Landkreis Berchtesgadener Land noch rund 102.400 Einwohner, von denen 83.949 wählen durften.

Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Bayern haben auch Personen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. 14.759 EU-Ausländer leben im Berchtesgadener Land. Mit 7.174 haben davon die meisten die österreichische Staatsbürgerschaft. 6.343 wahlberechtigte Bürger mit österreichischer Staatsbürgerschaft werden bei den Gemeinden geführt. Auch der Brexit wirkt sich aus. Rund 100 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit haben durch den Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU ihr Wahlrecht im Berchtesgadener Land verloren.

Für die Urnenwahl haben die Gemeinden 72 Stimmbezirke gebildet. 604 ehrenamtliche Helfer sorgen dort dafür, dass die Wahl reibungslos abläuft. In 71 Briefwahlbezirken zählen 625 Wahlhelfer die Briefwahl aus. Das trägt der ständig wachsenden Bedeutung der Briefwahl Rechnung. Schon 2014 lag der Anteil der Briefwähler bei 58,9%.

335 Bewerber finden sich auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl. Dabei hat jeder Wähler 60 Stimmen. Es gibt einige trickreiche Möglichkeiten, die Stimmen zu vergeben. Das Wahlrecht spricht von Kumulieren und Panaschieren. Wie das funktioniert, kann auf einem Probestimmzettel getestet werden, den der Kreiswahlleiter auf der Website des Landratsamtes www.lra-bgl.de im Bereich „Kreiswahlen 2020“. veröffentlicht hat. Manche Gemeinden haben den Stimmzettel zur Gemeinderats- bzw. Stadtratswahl ebenfalls probeweise online gestellt.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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