Bei Kontrollen am Rosenmontag wurden in Freilassing ein 22-Jähriger unter Drogeneinfluss und in Berchtesgaden zwei Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Die Berchtesgadener Polizei überwachte wieder das Durchfahrtsverbot am Schlossplatz. In Laufen fuhren ein Österreicher trotz Fahrsperre und ein anderer unter Betäubungsmitteleinfluss. Mit gefälschten Dokumenten wiesen sich ein Bulgare bei Melleck und ein Serbe bei Piding aus. Gleich 12% aller Fahrzeuge waren in Piding zu schnell.
Nachtrag: Großkontrolle in Bad Reichenhall
22-jähriger unter Drogeneinfluss am Steuer
Am Rosenmontag führte die Polizeiinspektion Freilassing in der Münchener Straße Verkehrskontrollen durch.
Gegen 22:00 Uhr wurde ein 22-jähriger Ainringer kontrolliert, bei dem drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Die Durchsuchung des Fahrzeuges durch die Polizeibeamten, sowie der Einsatz eines Drogenhundes führten zur Auffindung einer geringen Menge Marihuana. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Der Fahrzeuglenker musste sich einer Blutentnahme zur genauen Bestimmung der Art und Menge der eingenommenen Betäubungsmittel unterziehen.
Den Ainringer erwarteten nun eine Anzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz und eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.
Am Rosenmontag, 24.02.2020, führten Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden auf der B20 Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen durch. Erfreulicherweise wurde kein alkoholisierter Fahrzeuglenker festgestellt. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät mussten zwei Fahrzeuglenker bei ruhigem Verkehr wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 87 km/h bei erlaubten 70 km/h.
Am 26.02.2020 in der Zeit von 13:15 Uhr – 14:15 Uhr wurde das Durchfahrtsverbot vom Schlossplatz in Berchtesgaden durch Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden überwacht. In dieser Zeit musste insgesamt drei Fahrzeugführer mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro verwarnt werden. Es wird noch einmal auf das Durchfahrtsverbot in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr hingewiesen.
Am Mittwoch führte die Laufener Polizei gegen 07:40 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem österreichischen Pkw-Lenker in Laufen durch. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Österreicher eine Sperre der Fahrerlaubnis für Deutschland eingetragen war. Er durfte somit mit seinem österreichischen Führerschein den Pkw in Deutschland nicht fahren. Der 61-Jährige wurde bei der Staatsanwaltschaft Traunstein angezeigt.
Am Freitag gegen 20.30 Uhr wurde ein 21-jähriger Salzburger, der mit seinem Pkw auf der B 20 unterwegs war, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da sich Hinweise auf vorausgegangenem Betäubungsmittelkonsum des Fahrers ergaben, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.
Weil sein Führerschein die Gültigkeit verloren hatte, besorgte sich ein 40-jähriger Bulgare kurzerhand einen Phantasieführerschein. Seine Fahrt endete für ihn in der Folge mit zwei Anzeigen im Gepäck.
Eine am 25.02.2020 in den frühen Nachmittagsstunden durchgeführte Kontrollstelle auf der B21, Bereich Melleck/Ristfeucht durch Beamte der Grenzpolizei Piding und der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurde einem 40-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen zum Verhängnis.
Nach seinen Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren befragt, händigte er unter anderem einen internationalen Führerschein aus. Die Fahnder brauchten nicht lange um diesen als ein sogenanntes Phantasiedokument zu „entlarven“. Damit konfrontiert gab der Mann an, dass er zurzeit nicht im Besitz einer rechtmäßigen Fahrerlaubnis ist und sich deshalb kurzerhand dieses „Ersatzdokument“ besorgt hatte. Da er somit zum Kontrollzeitpunkt keine gültige Fahrerlaubnis besaß und zudem das vorgezeigte Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzte, wurde der 40-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht.
Zum Glück durfte sein Mitfahrer den Pkw legal führen, weshalb die Beiden nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen konnten.
Dass die Masche mit den Falschdokumenten nicht funktioniert, musste ein 32-jähriger Serbe am Sonntagvormittag zum 2. Male feststellen. Innerhalb von knapp einem Jahr war der Mann zunächst in Baden-Württemberg mit einem falschen kroatischen „Personalausweis“ und aktuell mit einer Totalfälschung eines slowenischen Aufenthaltstitels erwischt worden. Wegen des Erstverstoßes stand der Serbe zudem auf der Fahndungsliste mit einem Haftbefehl über rund 2.000 Euro oder 100 Tage Haft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein wird er wegen des Urkundendeliktes und der Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz am Montagvormittag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Laufen vorgeführt und voraussichtlich im Anschluss in die nächste freie Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Da er als serbischer Staatsbürger offensichtlich keine Möglichkeit sah, auf legaler Weise als Maurer im Bundesgebiet zu arbeiten, deckte er sich vor Reiseantritt - vermutlich noch in seiner Heimat - mit den „europäischen“ Falschdokumenten ein. Am Sonntag, gegen 08.00 Uhr fanden seine Pläne jedoch an der Autobahnausfahrt Piding-Nord ein jähes Ende. Dummerweise war der Insasse eines serbischen Fernreisebusses im polizeilichen Fahndungscomputer mit einem „Festnahmeersuchen“ der Staatsanwaltschaft Stuttgart aus dem Jahr 2019 vermerkt. Da er den geforderten vierstelligen Geldbetrag an Ort und Stelle nicht begleichen konnte, nahmen ihn die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Piding fest. Bei der anschließenden Durchsuchung des mitgeführten umfangreichen Gepäcks, kam dann noch die falsche Aufenthaltserlaubnis aus Slowenien zum Vorschein. Nicht zuletzt aufgrund der mitgeführten „Maurerdiplome“ war klar, dass der Mann im Bundesgebiet einer Arbeit nachgehen wollte.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm die Ermittlungsgruppe der Schleierfahnder in Piding; das Falsifikat zogen die Fahnder ein.
Am 28.02.2020, 19.20 Uhr bis 29.02.2020 bis 01.05 Uhr wurde in Piding, B 20, in Fahrtrichtung Freilassing kontrolliert.
762 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 30 Lenker wurden angezeigt und 61 Lenker wurden verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 124 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot.
Am Samstag fand auf der B20/B21 auf Höhe des Landratsamts eine Großkontrolle der Polizei statt. Der Verkehr in Richtung Piding/Salzburg wurde auf eine Spur verengt. Beamte zogen einzelne Fahrzeuge zur Kontrolle auf den Parkplatz des Landratsamts raus.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |