Fünf Lkw mussten abgestellt werden und durften erst am nächsten Morgen weiter fahren.
Anlässlich des Feiertags „Tag der deutschen Einheit“ am 03.10.2012 führte die Polizeiinspektion Bad Reichenhall Lkw-Kontrollen durch. Diese wurden in erster Linie auf der Bundesstraße 21, stichprobenartig aus dem fließenden Verkehr, durchgeführt.
Neben den vielen Kühltransportern mit verderblicher Ware, die von dem Fahrverbot ausgenommen sind, sowie den wenigen anderen Ausnahmen, mussten insgesamt 5 Lkw’s abgestellt werden. Dabei handelte es sich primär um deutsche und österreichische Fahrzeugführer, denen der Feiertag sehr wohl bekannt war, als auch um einen polnischen, dem der Tag erst ein wenig erklärt werden musste.
Diesen wurde die Weiterfahrt sogar bis 06:00 Uhr am nächsten Morgen untersagt, da an das endende Feiertagsfahrverbot bis 22:00 Uhr gleich noch das Nachtfahrverbot anschließt. Die Verstöße wurden zur Anzeige gebracht und die Betroffenen müssen mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Erfreulich war jedoch auch, dass die Lkw’s und deren Anhänger in technisch gutem Zustand waren und die Ladung ordnungsgemäß gesichert war.
Auffällig war, dass immer noch zahlreiche österreichische Speditionen und Unternehmen im Laufe des Tages bei der Polizei anrufen, um sich kundig zu machen - mit diversen Anfragen im Gepäck - um das kleine deutsche Eck vielleicht ja doch noch kreuzen zu können.
← | Juni 2025 | → | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 |
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |