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Schweizer muss noch über 600 Tage absitzen

Bei der Kontrolle eines 48-Jährigen auf der A8 kommt eine noch offene Restfreiheitsstrafe auf.

Am vergangenen Dienstag den 25.09.12, gegen 19:00 Uhr, erregte ein schweizer BMW X5 die Aufmerksamkeit der Pidinger Fahnder.
Der SUV war mit einem Pärchen besetzt und Richtung Landesgrenze unterwegs. Um die Reisenden und das Fahrzeug kontrollieren zu können, stoppten sie die Schleierfahnder in Neukirchen.

Die Insassen konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Zudem händigte der Lenker die Fahrzeugpapiere aus.

Bei der Beifahrerin, der gleichzeitig der Geländewagen gehörte, war alles in Ordnung. Doch beim Fahrer „sprach“ der Fahndungscomputer etwas anderes.
Gegen den Schweizer bestand noch ein Haftbefehl aus dem Jahre 2001 mit einer Restfreiheitsstrafe von fast zwei Jahren wegen Betrugs.
Der Schweizer hatte in den Jahren zuvor im großen Stil, mehrere hundert Fälle, Anlagebetrügerein in Baden-Württemberg betrieben und wurde dafür rechtskräftig verurteilt.
Einen Teil der Strafe verbüßte der Schweizer anschließend in Deutschland und wurde danach in seinen Heimatstaat abgeschoben.
Er wurde noch ausdrücklich hingewiesen, dass der Rest der Strafe offen bleibt und nach erneuter Einreise nach Deutschland verbüßt werden muss.
An diesen Hinweis konnte er sich scheinbar nicht mehr erinnern.

Nun sitzt er in einer nahegelegenen JVA die über 600 Tage ab.

Pressemitteilung Polizei Fahndung Traunstein

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