Kontrollen auf der B20 bei Feldkirchen, in der Münchner Straße und auf der St 2104 bei Neusillersdorf.
Ainring - Geschwindigkeitskontrolle auf der B 20
Am Donnerstagabend, 20.09.2012, führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät auf der B 20 im Bereich von Feldkirchen durch.
Im Zuge der zweistündigen Messzeit mussten bei ruhigem Verkehrsaufkommen insgesamt drei Verkehrsteilnehmer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen beanstandet werden. Zwei von ihnen erhielten eine gebührenpflichtige Verwarnung. Gegen den dritten Pkw-Lenker musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. „Tagesschnellster“ war gleich zu Beginn der Messung ein 25-jähriger Bayerisch Gmainer der mit über 110 km/h anstatt den erlaubten 70 km/h unterwegs war. Er entging dabei nur knapp einem einmonatigem Fahrverbot. Um das Bußgeld von 120 Euro sowie die 3 Punkte in Flensburg wird er aber auf sich nehmen müssen.
Freilassing - Radarkontrolle der Polizei
Am Donnerstag, 20.09.2012, zwischen 18.15 Uhr und 19.45 Uhr, wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein im Bereich der Münchener Straße, Höhe Industriestraße, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Von 282 gemessenen Fahrzeugen mussten über 10 Prozent Beanstandungen registriert werden. 28 Fahrzeuglenker wurden wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gebührenpflichtig verwarnt. Ein Pkw-Fahrer war mit 91 km/h unterwegs. Ihn erwartet nun neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot sowie Punkteeintrag.
Saaldorf-Surheim - Radarkontrolle der Polizei
Ein erfreuliches Ergebnis erbrachte eine Geschwindigkeitskontrolle am Donnerstag, 20.09.2012, zwischen 16.00 Uhr und 17.30 Uhr. In Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein wurde auf der St 2104, Höhe Neusillersdorf, der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Während an dieser Stelle zurückliegend eine hohe Beanstandungsquote zu verzeichnen war, mussten diesmal bei einem Durchlauf von 291 Fahrzeugen nur zwei Verkehrsteilnehmer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beanstandet werden. Während ein Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt wurde, erwartet den zweiten Fahrer ein Bußgeldverfahren. Er war mit 77 km/h gemessen worden.
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