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Härteausgleich für Haus- und Grundbesitzer durch Belastungen der Straßenausbaubeiträge

Der Bayerische Landtag hat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Das Landratsamt informiert, dass nun 50 Millionen Euro in einem Härtefallfonds zur Verfügung gestellt werden. Sie kommen den Beitragszahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden.

Der Freistaat Bayern hat Informationen bezüglich der Beantragung von Mitteln zum Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge veröffentlicht. Diese Informationen können auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter:

https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php

abgerufen werden. Über Leistungen aus dem Härtefallfonds wird auf Antrag durch eine unabhängige Kommission entschieden. Die Antragstellung ist nur durch die betroffenen Beitragspflichtigen und nur im Zeitraum von 01.07. bis 31.12.2019 möglich.

Genauere Informationen zum Härtefallausgleich sind auch dem Informationsflyer „Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge“ zu entnehmen. Dieser Flyer kann ab sofort und kostenfrei über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung unter

www.bestellen.bayern.de

bezogen werden. Dort steht auch ein barrierefreies Web-PDF des Flyers bei Bedarf zum Download oder zum Ausdruck bereit.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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