Die Berchtesgadener Polizei kontrollierte die neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Roßfeldpanoramastraße. Mit einem verbotenen Messer ein reiste ein Fahrer auf der A8 ein. Eine Ladung Sägespäne transportierte ein Laufener auf seinem Traktorgespann ohne Sicherung. Nach einer Veranstaltung in Österreich führte die Laufener Polizei umfangreiche Rauschgiftkontrollen durch. In Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Piding wurde die Geschwindigkeit überprüft.
Nach Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Berchtesgaden/Oberau und der Roßfeldhöhenringstraße durch das Landratsamt Berchtesgadener Land führte die Polizeiinspektion Berchtesgaden dort am Donnerstagvormittag eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät durch.
Während der zweistündigen Kontrolle mussten insgesamt acht Verkehrsteilnehmer beanstandet werden. Drei Fahrzeuglenker erhielten eine Verwarnung. Gegen die anderen fünf Lenker wird Anzeige wegen des Geschwindigkeitsverstoßes erstattet.
Der Schnellste war ein österreichischer Motorradfahrer mit 136 km/h bei erlaubten 70 km/h. Dies ergibt eine Bußgeld von 440 € und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Insgesamt wird gegen fünf Fahrzeug Lenker - Pkw und Motorradfahrer – ein Fahrverbot verhängt. Die Beanstandungsquote wäre bei einer längeren Kontrollzeit vermutlich noch höher ausgefallen.
Am 19.06.2019 gegen den späten Vormittag, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding einen zuvor über den Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn eingereiste Fahrzeuglenker. Bei der genaueren Überprüfung wurde im Kofferraum, unter der Reserveradabdeckung, ein sogenanntes Butterfly-Messer aufgefunden. Der Besitz dieses Messers ist in Deutschland verboten. Die Person wurde wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt. Das Messer wurde sichergestellt und der Beschuldigte konnte nach der Anzeigenaufnahme seine Fahrt fortsetzen.
In der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr wurde in Piding – B20 in Richtung Freilassing kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 448 Fahrzeugen wurden 41 Lenker verwarnt und 9 angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 70 km/h mit 111 km/h unterwegs.
Am 21.06.19 wurde durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in der Rinckstraße überwacht. Fahrzeuge, die deutlich schneller als mit den vorgeschriebenen 4-7 km/h unterwegs waren, wurde angehalten und kontrolliert. Insgesamt wurden sechs Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt.
Am 19.06.2019 wurde in der Zeit von 08.35 Uhr bis 14.00 Uhr in Bayerisch Gmain, B20, Richtung Berchtesgaden kontrolliert.
Bei einem Durchlauf von 1.854 Fahrzeugen wurden 12 Lenker angezeigt und 106 Lenker verwarnt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 50 km/h mit 97 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot.
Am 21.06.2019 wurde um 10:45 Uhr auf der Bundesstraße 304 bei Straß ein Traktorfahrer mit Anhänger einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei konnten die Beamten feststellen, dass die Sägespäne auf der Ladefläche des offenen Anhängers nicht gesichert waren. Ferner war der zulassungsfreie Anhänger nicht mit einem Wiederholungskennzeichen versehen. Die Weiterfahrt wurde ihm vor Ort untersagt. Die Sägespäne lud er dann ab und durfte seine Fahrt fortsetzen.
Den 29-jährigen Laufener erwartet nun eine Anzeige nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und nach der Straßenverkehrsordnung.
Im Rahmen einer größeren Veranstaltung im österreichischen Raum, fanden in der Nacht vom 22.06.2019 auf den 23.06.2019 verstärkt Kontrollen mit Zielrichtung Betäubungsmittel- und Alkoholmissbrauch statt. Dabei konnten mehrere Verstöße geahndet werden:
-Bei der Kontrolle zweier Insassen eines Pkw mit Traunsteiner Kennzeichens, wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Entsprechende Strafanzeigen wurden erstellt und der Staatsanwaltschaft Traunstein vorgelegt.
-Bei einem 60-jährigen Fahrzeuglenker aus Fridolfing wurde bei der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung Alkoholgeruch festgestellt. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Dies zog eine Blutentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins nach sich. Gegen den Fahrzeuglenker wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Er hat mit einer empfindlichen Strafe, wie auch einem mehrmonatigen Führerscheinentzug zu rechnen.
-Bei zwei österreichischen Fahrzeuglenker war der Atemalkoholwert ebenfalls über dem erlaubten Grenzwert. Folglich wurde die Weiterfahrt nicht mehr gestattet und die beiden Männer mussten sich einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest unterziehen. Die beiden erwartet jeweils ein 1-monatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 500,- Euro.
-Bei der Durchsuchung eines österreichischen Pkw mit 4 Insassen wurden diverse Betäubungsmittelutensilien und eine größere Menge Bargeld gefunden. Diese Gegenstände sind nach ersten Ermittlungsstand einem Handel mit Amphetamin zuzuordnen. Auch hier werden entsprechende Strafanzeigen erstellt.
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