26-Jähriger hatte zwei Vollstreckungshaftbefehle offen und ein einmonatiges Fahrverbot nicht angetreten.
Pech hatte ein 26-jähriger Halleiner Gastwirt, als er am Donnerstag, 13.09.2012, gegen 01.30 Uhr, in Freilassing, Münchener Straße, mit einem Pkw, in eine Polizeikontrolle geriet. Eine Fahndungsabfrage der Polizei ergab, dass der Mann gleich mit 2 Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Außerdem bestand für den Führerschein des Mannes eine Beschlagnahmeanordnung, da er ein einmonatiges Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht angetreten war. Dem Pkw-Lenker wurde daher die vorläufige Festnahme erklärt, und er zur Dienststelle verbracht. Bei den beiden Haftbefehlen handelte es sich um Vollstreckungshaftbefehle, die durch Zahlung von knapp 2000,- Euro abgewendet werden konnten. Nach einigen Telefonaten mit Freunden zur Nachtzeit konnte der Mann den geforderten Geldbetrag aufbringen und so die drohende Haft abwenden. Seine Freunde brachten das Geld noch in der Nacht zur Dienststelle der Polizei Freilassing.
Die weitere Überprüfung des Mannes ergab, dass für den Halleiner ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand und er sich somit erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machte. Sein Führerschein, den er nicht abgegeben hatte, wurde beschlagnahmt. Der Gastwirt versprach, sich diesmal unverzüglich der Sache anzunehmen und einen eventuellen Strafbefehl sofort zu begleichen.
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