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Stark betrunkener Lkw-Fahrer bleibt bei Laufen in zu niedriger Unterführung stecken

Der 53-jährige Lkw-Fahrer versuchte mit seinem Fahrzeug die, für Lkw zu niedrige, Bahnunterführung zwischen Lepperding und Oberheining zu durchqueren. Bei der Unfallaufnahme hatte der Fahrer zudem noch über drei Promille.

Am Abend des 07.04.2019 gegen ca. 21.00 Uhr wurden die Bewohner von Lepperding bei Laufen durch einen lauten Knall auf einen Verkehrsunfall aufmerksam. Ein 53-jähriger Rumäne hatte sich verfahren und versuchte, mit seinem 40-Tonner durch die Bahnunterführung zwischen Lepperding und Daring zu fahren. Sein Vorhaben war jedoch an der Höhe seines Gefährts gescheitert, wobei das Dach des Führerhauses beschädigt wurde.

Die von den Anwohnern alarmierte Polizeistreife traf den Fahrer an, der sichtlich Schwierigkeiten hatte, sein Fahrzeug zu verlassen. Aufgrund des auffälligen Verhaltens sowie deutlicher Hinweise auf vorangegangenen Alkoholkonsum, da mehrere leere Flaschen Alkoholika im Führerhaus aufgefunden wurden, wurde beim Lkw-Fahrer ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis war selbst für die Beamten eine Überraschung: Der 53-jährige Berufskraftfahrer hatte den Sattelzug mit mehr als 3 Promille gegen die Deckenbegrenzung der Unterführung gesteuert.

Der Fahrer wurde daraufhin vorläufig festgenommen, da er über keinen festen Wohnsitz im Inland verfügt. Weiter wurde der Führerschein sichergestellt. Nach einer Blutentnahme in einem naheliegenden Krankenhaus verbrachte der Fahrer die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Derzeit wird der Rumäne dem Haftrichter vorgeführt. Ihn erwartet nun wohl eine härtere Strafe als nur der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot.

An der Bahnunterführung entstand nach ersten Schätzungen nur geringer Sachschaden. Da der führerlose Sattelzug durch die Beamten der Polizeiinspektion Laufen nicht von der Unfallstelle entfernt werden konnte, wurde eine Bergefirma mit der Umsetzung beauftragt. Der Sattelzug wurde schließlich im Laufe der Nacht dem sichtlich erzürnten Speditionseigentümer übergeben. Dieser musste nicht nur hunderte Kilometer anreisen, sondern auch noch die Kosten für die Umsetzung begleichen.

red/Pressemitteilung Polizei Laufen

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