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Verkehrskontrollen von 15. bis 21. April 2024

In Anger, Piding und Marktl stellten die Schleierfahnder innerhalb weniger Stunden gefälschte Führerscheine sicher. 22 Fahrzeuge waren auf der B20 in Piding zu schnell unterwegs. Bei Kontrollen auf der A8 in Anger vollstreckte die Grenzpolizei zwei Haftbefehle, entdeckte eine Urkundenfälschung und stoppte eine erneute Fahrt ohne Fahrerlaubnis.

Anger, Piding & Marktl


Drei Fahndungsstreifen der Grenzpolizeiinspektion Piding kontrollierten Montagnachmittag bis in die frühen Abendstunden unabhängig voneinander drei Fahrzeuge auf der BAB 8 bei Anger, Piding sowie auf der B12 bei Marktl.

Hierbei wiesen sich die Fahrzeuginsassen immer ordnungsgemäß aus, doch die ausgehändigten, bzw. aufgefundenen Führerscheine gaben in allen drei Fällen einen Grund zur Beanstandung.

Im ersten Fall, gegen 15:00 Uhr, zeigte eine 48-jährige bulgarische Fahrzeuglenkerin den Beamten bei einer Kontrolle auf der BAB 8, an der AS Piding, einen totalgefälschten bulgarischen Führerschein vor. Wie die Ermittlungen ergaben, wurde der Frau im Herbst ´22 die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen. Dies dürfte vermutlich auch der Grund gewesen sein, warum sie sich auf „einfachem Wege“ einen neuen Führerschein besorgt hatte.

Das zweite Streifenteam war auf der B12 bei Marktl unterwegs und kontrollierte dort gegen 21:00 Uhr einen deutschen Pkw mit einem russischen Staatsangehörigen am Steuer. Neben seinen Personaldokumenten händigte er einen ukrainischen Führerschein aus. Auch in diesem Fall konnten die Schleierfahnder schnell feststellen, dass es sich um kein Echtdokument handelt.

Die letzte Feststellung dieser Art machten die Beamten gegen 22:00 Uhr auf der BAB 8, Höhe Angerer Berg. Hierbei konnten sich der polnische Fahrer und sein libanesischer Begleiter ordnungsgemäß ausweisen - auch der Führerschein des Polen gab dieses Mal keinen Anlass zur Kritik. Allerdings wurde im Rahmen der weiteren Kontrolle im Geldbeutel des Fahrers auch der polnische Führerschein seines Begleiters aufgefunden. Und wie sollte es anders sein, stellte sich auch dieser als Totalfälschung heraus. Warum der Fahrer den gefälschten Führerschein des Beifahrers in der Geldbörse „verwahrte“, konnte bislang nicht ermittelt werden.

In allen Fällen wurden die gefälschten Dokumente sichergestellt und Anzeigen wegen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz gefertigt. In den beiden ersten Fällen wurde aufgrund der fehlenden Lenkberechtigung die Weiterfahrt an Ort uns Stelle unterbunden. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die hausinterne Ermittlungsgruppe der GPI Piding.

Piding


Am 19.04.2024, 19.30 Uhr bis 20.04.2024, 01.00 Uhr wurde in Piding – B 20, in Fahrtrichtung Freilassing kontrolliert. 626 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 10 Lenker wurden angezeigt und 12 Lenker verwarnt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 70 km/h mit 109 km/h unterwegs.

Anger


Sonntagnachmittag kontrollierten Fahnder der Pidinger Grenzpolizei an der Anschlussstelle Anger einen Pkw mit deutscher Zulassung. Der Aufforderung die erforderlichen Dokumente zur Kontrolle auszuhändigen, kam der Serbe nur in Teilen nach – denn beim Führerschein hatte er offenbar Probleme, diesen aufzufinden. Da der 48-Jährige sehr unglaubwürdige Angaben machte und sich mehrmals widersprach, wurde er für eine eingehende Kontrolle samt Pkw auf die Dienststelle nach Urwies verbracht. Dort konnte er nach erneuter Suche seinen Führerschein dann doch noch auffinden - problematisch hierbei war, dass sich das ausgehändigte Dokument als Totalfälschung entpuppte. Der Serbe wurde wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Der serbische Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden.

Eine fast zeitgleiche Kontrolle, ebenfalls an der Anschlussstelle Anger, führte zu einem weiteren Fahndungserfolg. Bei der Kontrolle eines rumänischen Pkws ergab die Personenüberprüfung der Beifahrerin, dass diese per Haftbefehl gesucht wird. Die 41-jährige Rumänin wurde in der Vergangenheit wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt. Da sie diese an Ort und Stelle begleichen konnte, blieb ihr zu ihrem Glück eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe erspart und sie konnte zusammen mit ihrem Ehemann die Reise fortsetzen.

Auch Montagmorgen entging ein 50-Jähriger an der Anschlussstelle Anger nur knapp einem Gefängnisaufenthalt. Zwar konnte der Kroate in diesem Fall einen bosnischen Führerschein vorweisen, jedoch ergab die Überprüfung, dass ihm seitens der deutschen Behörden die Fahreignung aberkannt und deshalb die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Somit war er trotz seines bosnischen Führerscheins nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug in Deutschland zu führen. Eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war daher die Folge. Erschwerend kam hinzu, dass er eben wegen dieses Deliktes bereits per Haftbefehl gesucht wurde. Der drohende Gefängnisaufenthalt konnte er nur durch sofortige Bezahlung der geforderten Geldstrafe abgewendet werden. Der Kroate verfügte selbst nicht über ausreichend Barmittel, doch erklärte sich glücklicherweise kurzerhand ein Bekannter in München telefonisch bereit, die Bezahlung der Geldstrafe zu übernehmen. So konnte der 50-Jährige schlussendlich als freier Mann – wenn auch zu Fuß – die Dienststelle verlassen. Die erneute Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird jedoch gewiss nicht folgenlos bleiben.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, GPI Piding

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