Bei dem Mann fanden die Beamten noch mehrere verbotene Waffen und zudem Betäubungsmittel.
Samstagabend teilte ein Anwohner im Ortsgebiet Bayerisch Gmain über Notruf mit, dass ein Nachbar aus dessen Dachfenster Schüsse abgeben würde. Soweit es der Mitteiler beurteilen konnte, sollte es sich um Schüsse aus einer Schreckschusswaffe handeln.
Die Polizei Bad Reichenhall konnte bereits kurz darauf zusammen mit Streifenbesatzungen der Grenzpolizeiinspektion Piding und der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein den Verursacher feststellen. Tatsächlich fand sich in seiner Wohnung eine Schreckschusswaffe. Auch wenn der Besitz einer solchen Waffe grundsätzlich erlaubnisfrei sein kann, so ist ein Schießen ohne entsprechende Erlaubnis oder außerhalb von zugelassenen Schießstätten selbstverständlich verboten.
Daneben stellten die Beamten allerdings auch noch verbotene Hieb- und Stoßwaffen sowie verschiedenste Betäubungsmittel fest.
Den Mann, ein deutscher Staatsbürger Mitte 20, erwarten nun mehrere Verfahren, darunter Vergehen und eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz sowie Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz.
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