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Verkehrskontrollen von 19. bis 25. Februar 2024

Bei der Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots auf der B21 mussten wieder diverse Verstöße festgestellt werden. Auch bei einer Schwerverkehrskontrolle am Tag gab es mehrere Verstöße. Teilweise erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen wurden bei einer Kontrolle auf der B20/B21 registriert. In Anger wurde die Einhaltung der neuen 70 km/h-Beschränkung kontrolliert. Im Rahmen einer Pkw-Kontrolle auf der A8 entdeckten die Beamten eine Kleinmenge Marihuana. Ein Bosnier wurde zum wiederholten Male ohne Führerschein gestoppt. Auch ein Kroate fuhr ohne Fahrerlaubnis. Ein Kosovare versuchte sich gegenüber der Polizei als Bulgare auszuweisen.

Bad Reichenhall


Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbotes


Am Montag, 19.02.24, wurde erneut das Nachtfahrverbot auf der B 21 in Bad Reichenhall kontrolliert. Hierbei wurden zwischen fünf und sechs Uhr 15 Lkw kontrolliert, von denen sechs Fahrer keine Genehmigung vorweisen konnten. Diese wurden angezeigt und durften die Fahrt erst um sechs Uhr wieder aufnehmen.

Schwerverkehrskontrolle am Festplatz


Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall führten am 20.02.2024 zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr eine Kontrolle des Schwerverkehrs auf der B21 Höhe Festplatz durch.

Während der Kontrollzeit wurden insgesamt 10 Fahrzeuggespanne angehalten und einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Hierbei wurden vier Verstöße registriert.

Ein österreichischer LKW-Fahrer musste wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes beanstandet werden. Gegen den Mann wurde vor Ort ein Verwarnungsgeld verhängt.

Bei einem italienischen Sattelgespann wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Gegen den Fahrer wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus muss auch die Firma des serbischen Fahrers mit einem Bußgeld rechnen, da sowohl die erforderliche Unternehmensanmeldung als auch ein regelmäßiger Datendownload am Kontrollgerät fehlte. Die Anzeige wird zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) weitergeleitet.

Zuletzt wurde am Festplatz noch ein deutsches Fahrzeuggespann, bestehend aus einem PKW und Anhänger, kontrolliert. Hier wurde festgestellt, dass der russische Fahrzeugführer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Gegen den 35-jährigen Mann mit Wohnsitz in Bad Reichenhall wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Geschwindigkeitsmessung Umgehungsstraße


Am 23.02.2024, von 20.18 Uhr, bis 24.02.2024, 00.50 Uhr, wurde in Bad Reichenhall - B20/B21 - in Fahrtrichtung Lofer kontrolliert. 673 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 22 Lenker wurden angezeigt und 32 Lenker verwarnt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 119 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße.

Anger


Geschwindigkeitsmessung St2103


Am 19.02.2024 wurde in der Zeit von 08:15 Uhr bis 13:30 Uhr in Anger – in Fahrtrichtung Teisendorf kontrolliert. 526 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrolle. 3 Lenker wurden angezeigt und 7 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 94 km/h unterwegs.

Pkw-Fahrer mit Kleinmenge Marihuana


Bei der Kontrolle eines Ford Galaxy mit ungarischer Zulassung konnten die Pidinger Grenzpolizisten einen Fahndungserfolg verbuchen. Die Kontrolle fand um die Mittagszeit des 22.02.2024 an der Anschlussstelle Anger, in Fahrtrichtung München statt. Der Fahrzeugführer händigte alle notwendigen Ausweisdokumente für alle Insassen aus. Eine Überprüfung diesbezüglich verlief auch negativ. Allerdings wirkte er sehr nervös, als er näher zum Fahrtziel und eventuell mitgeführter unerlaubter Gegenstände befragt wurde. Bei einer durchgeführten Durchsuchung des Pkw und der darin reisenden Personen wurden die Beamten dann fündig und konnten eine Kleinmenge Marihuana, welche zweifelsfrei dem Pkw-Lenker zuzuordnen war, auffinden.

36-Jähriger wiederholt ohne Führerschein erwischt


In der späten Samstagnacht des 24.02.2024, kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding auf Höhe Anger einen Pkw mit slowenischer Zulassung, welcher gerade auf der Autobahn A8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war. Der Fahrer, ein 36-jähriger bosnischer Staatsangehöriger, händigte zur Kontrolle einen slowenischen Führerschein aus. Eine weitergehende Überprüfung der Person ergab jedoch, dass dem Fahrzeuglenker aufgrund eines Verkehrsdeliktes unter erheblichem Alkoholeinfluss bereits im Jahr 2017 das Recht aberkannt wurde, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Die Weiterfahrt des Herrn wurde daher von den Beamten unterbunden. Nach erfolgter Anzeigenaufnahme wurde der 36-Jährige entlassen. Er konnte seine Reise im Anschluss, nun jedoch auf dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs, fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da sich der Herr jedoch bereits zum wiederholten Male unberechtigt ans Steuer setzte, muss der 36-Jährige nun mit erheblichen Folgen der Fahrt rechnen.

Piding


Am Nachmittag des 21.02.2024 sichtete eine Streife der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Fahrtrichtung Salzburg, einen kontrollwürdigen Pkw mit deutscher Zulassung, welchen sie letztendlich an der Tank- und Rastanlage Piding Süd anhielten und kontrollierten. Der alleine im Fahrzeug befindliche Fahrer, welcher zugleich Halter war, händigte auf Verlangen seinen nationalen kroatischen Personalausweis und die Kfz-Zulassungspapiere für den Pkw aus. Auf Nachfrage nach seiner Fahrerlaubnis gab er sogleich an, dass er zum Kontrollzeitpunkt nicht im Besitz einer solchen sei, weil er diese schon in amtliche Verwahrung geben musste. Er wurde wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Teisendorf


Pidinger Schienenfahnder kontrollierten im Regionalzug von München nach Salzburg, auf Höhe Teisendorf, einen 29-jährigen Reisenden. Auf Nachfrage händigte er den Beamten sehr selbstsicher eine bulgarische Identitätskarte aus. Diese konnte jedoch sofort als Totalfälschung erkannt werden. Da der jetzt Beschuldigte einen Fragebogen in bulgarischer Sprache nicht lesen konnte war klar, dass er kein Bulgare war. Er gab selber kleinlaut und mit schlechtem Gewissen an, Kosovare zu sein und die falsche Identitätskarte in München gekauft zu haben. Mit einer europäischen Identitätskarte genießt er nämlich Freizügigkeit und Reisefreiheit in der EU, als Drittstaatler wie dem Kosovo jedoch nicht. Somit wurde er nach einem Vergehen nach den Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung in Richtung seines Konsulats entlassen.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, GPI Piding

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