Verkehrskontrollen von 17. bis 23. August 2026
Bei Teisendorf stoppten die Schleierfahnder einen 79-Jährigen, der trotz zwei Fahrverboten ein Fahrzeug fuhr. Zudem hatte er seinen Reisepass manipuliert. Ein Slowake war auf der A8 mit einem Pkw unterwegs, der zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Da ein Deutscher keinen Führerschein besaß und zudem sein Pkw nicht zugelassen und versichert war, versuchte er vor einer Polizeikontrolle zu flüchten. Bei der Kontrolle eine 46-Jährigen in Piding, entdeckten die Beamten ein verbotenes Messer, Betäubungsmittel und ein Fahrverbot.
Teisendorf
Bei der Kontrolle eines Pkw mit deutscher Zulassung, die zur Mittagszeit des 19.08.2026 auf der BAB A 8, Fahrtrichtung München, an der Ausfahrt Neukirchen stattfand, stellten Beamte der Grenzpolizei Piding fest, dass gegen den 79‑jährigen Fahrzeuglenker zwei rechtskräftige Fahrverbote vorlagen. Zudem stellten sie bei der Durchsicht seines bei der Kontrolle vorgelegten Reisepasses fest, dass darin nicht amtliche Passkontrollstempel eingebracht waren. Nach genauer Prüfung des gesamten Sachverhalts wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und des Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet. Die Fahrverbote wurden umgehend vollzogen, der Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt unterbunden.
Piding
Pkw zur Sicherstellung ausgeschrieben
Am Abend des 19.08.2026 kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding an der Tank- und Rastanlage Piding-Süd auf der BAB A8, in Fahrtrichtung Österreich, einen Pkw VW Passat mit slowakischer Zulassung. Das Fahrzeug war lediglich mit einer Person besetzt.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Pkw von den slowakischen Behörden zur Sicherstellung ausgeschrieben war. In der Folge wurde der Pkw in amtliche Verwahrung genommen. Der 26-jährige slowakische Staatsangehörige wurde nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wieder entlassen und musste seine Reise ohne Fahrzeug fortsetzen.
Versuchte Flucht vor Kontrolle
Ein 23-jähriger Deutscher sollte am Mittwoch, den 19.08.2026 im Bereich der Tank- und Rastanlage Piding Süd von Beamten der Grenzpolizei Piding einer Kontrolle unterzogen werden. Statt der Aufforderung zum Anhalten Folge zu leisten, zog der Fahrer des Pkw jedoch im letzten Moment vom Verzögerungsstreifen wieder nach links auf die Hauptfahrbahn der A 8 Richtung Salzburg, um so eine Kontrolle zu verhindern. Den Fahndern gelang es zu dem Fahrzeug aufzuschließen und dieses im weiteren Verlauf anzuhalten und schließlich der geplanten Kontrolle zu unterziehen. Hierbei stellten die Beamten gleich mehrere Verstöße fest. Der 23-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem war der von ihm geführte Pkw nicht mehr zugelassen und verfügte über keinen bestehenden Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs sowie Verstößen nach dem Pflichtversicherungs- und Straßenverkehrsgesetz.
Verbotenes Messer, Betäubungsmittel und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstagabend, 22.08.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding an der Tank- und Rastanlage Piding einen Pkw mit deutscher Zulassung, der in Fahrtrichtung Österreich unterwegs war. Der Pkw war mit einem 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen besetzt, der während der Kontrolle sichtlich nervös agierte.
Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden in der Ablage der Fahrertür ein zugriffsbereites Butterflymesser und auf der Rückbank, in einem Sitzkissen, eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Ebenso das aufgefundene Butterflymesser, da dieses nach dem deutschen Waffengesetz eine verbotene Waffe darstellt.
Eine weitere Überprüfung ergab, dass der Fahrer aktuell nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt ist, da ihm aufgrund eines früheren Delikts die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.